Preise
Kosten und Rahmen
In einem ausführlichen und kostenfreien Informationsgespräch (ca. 30 Minuten) klären wir, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt und welches Format für Sie angebracht ist (Coaching, Psychotherapie, Stressmanagement, etc.). Dies kann in meiner Praxis, per Telefon oder online stattfinden.
Eine Sitzungseinheit dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Der Preis bezieht sich jeweils auf 60 Minuten.
Gerne biete ich Ihnen auch vergünstigte Stundenpakete an! Diese können individuell gebucht werden. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.
Coaching, Hypnose, Stressmanagement, etc.
Das Coaching kann in meiner Praxis, einem Ort Ihrer Wahl, per Telefon oder online stattfinden.
Preis: 80 €/ pro Stunde.
Coaching, etc. für Selbständige und Führungskräfte
Preis auf Anfrage
Therapie
Das Erstgespräch (30 Minuten kostenfrei) ist als Beratung und Information gedacht und findet in meiner Praxis statt. Dabei klären wir, in welcher Form wir zusammenarbeiten (Termine, Methoden, etc.).
Preis: 80 €/ pro Stunde.
Schüler, Studenten und Geringverdiener zahlen weniger
Preis auf Anfrage
Soziales Honorar
Stark vergünstigt, nach Absprache!
Nachweis durch ALG-I- oder ALG-II-Bescheid, Tafel-Ausweis, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid. Selbstverständlich wird Ihre Anfrage vertraulich behandelt. Sprechen Sie mich einfach an.
Meine Praxis ist eine Selbstzahler-Praxis. Die erbrachten Leistungen sind in der Regel am Tag der Behandlung in bar fällig. Gern vereinbare ich auch die Zahlung auf Rechnung mit Ihnen. Alle meine Leistungen sind nicht über eine gesetzliche Krankenkasse abrechenbar. Für Beihilfe-, Privat- und Zusatzversicherte erstelle ich bei Bedarf eine Rechnung zur Vorlage bei der Versicherung, auf Basis meiner Behandlungspreise mit den entsprechenden GebüH-Abrechnungsziffern (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Ob und wie viel über einen Kostenträger abgerechnet werden kann, ist individuell von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Unabhängig vom Erstattungsverhalten von Beihilfestellen oder privater Krankenversicherung ist die Rechnung in voller Höhe zu bezahlen.
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen (nach dem Heilpraktikergesetz) können im Rahmen der Steuererklärung in der Regel als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Die Therapiesitzungen sind umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Nr. 14 USTG.
Ihr Vorteil als Selbstzahler
Sie bekommen zeitnah einen Termin. Auf diese Weise können Sie eine lange Wartezeit für eine kassenfinanzierte Psychotherapie überbrücken. Häufig sind schon wenige Sitzungen hilfreich, um wieder kraftvoller die nächsten Schritte gehen zu können. Sie erhalten keine Diagnose einer psychischen Störung und keine Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Dies kann wichtig sein für den Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung und für die Zulassung bestimmter Berufe, da hier häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Behandlungen gestellt werden.